AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Camp Northwind
Einfachheitshalber verwenden wir in den AGBs die Bezeichnung Kunde für beide Geschlechter.
Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung kommt zwischen dem Kunden und Camp Northwind ein Vertrag zustande. Wir empfehlen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung ist von Vorteil, da die Teilnehmerzahl auf allen Touren beschränkt ist. Du hast jedoch die Möglichkeit, dich provisorisch vormerken zu lassen. Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den unterschriebenen Anmeldetalon erhalten haben oder die Anmeldung von Camp Northwind schriftlich (Brief oder Email) bestätigt worden ist.
Voraussetzungen für eine Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet die Tourenleitung über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt ggf. Änderungen vor. Die Teilnahme erfolgt bei allen Touren auf eigene Gefahr.
Mietbedingungen
Beim Vermieten von Material tritt Camp Northwind nur als Vermieter und nicht als Veranstalter auf. Für den Verleih unseres Materials gelten unsere Mietbedingungen, welche Bestandteil des Mietvertrages sind.
Zahlungsbedingungen
4.1. Preis
Der zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem Angebot im Internet (www.camp-northwind.se) oder der speziell ausgearbeiteten Offerte für den Kunden. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich alle Preise in SEK pro Person.
4.2. Anzahlung und Restzahlung
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung, welche zugleich als Buchungsbestätigung gilt. Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtrechnung, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise bei Camp Northwind eintreffen. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt Camp Northwind , die Leistung zu verweigern.
4.3. Kurzfristige Buchung
Bei kurzfristigen Buchungen (30 oder weniger Tage vor Abreise) ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass Camp Northwind die veröffentlichten Preise im Internet Camp Northwind erhöhen muss:
- Erhöhung der Transportkosten
- neu eingeführte staatliche Abgaben oder Gebühren
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
wird die Preiser Camp Northwind Höhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Preises, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Annullierungsbedingungen
6.1. Annullierung durch den Kunden
Eine Annullierung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Bis 80 Tage vor Reisebeginn beträgt die Annullierungsgebühr 20% des ausgeschriebenen Preises, mindestens jedoch SEK 3000.00 pro Person. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Gebühren in Prozent des Pauschalpreises:
79-40 Tage vor Reisebeginn 60%
39-10 Tage vor Reisebeginn 80%
09-00 Tage vor Reisebeginn 100%
Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Fällt das Eintreffen der Annullierung auf einem Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag maßgebend.
6.2. Annullierung durch Camp Northwind
Es steht im Ermessen von Camp Northwind, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt, Witterungsverhältnissen, Gefährdung der Sicherheit der Teilnehmenden oder Widerrufen der Bewilligungen von Regierungsstellen nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Kunden der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber m Camp Northwind besteht nicht.
6.3. vorzeitige Rückreise
Sollte ein Kunde aus eigenem Verschulden die Reise frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Reiseleitung ist berechtigt, Reiseteilnehmer, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, von der Weiterreise auszuschliessen.
Kleingruppen
Für die Durchführung einer Reise braucht Camp Northwind die im Internet (www.camp-northwind.se ) angegebene Minimum-Teilnehmerzahl. In Fällen, wo sich weniger Personen angemeldet haben, wird ein selbst kostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben.
Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten den Kunden, zu überprüfen, ob er bereits über genügend Annullierungs-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen verfügt. Wir empfehlen allen Teilnehmern dringend, eine Annullierungskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschließen.
Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für Bürger der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gelten momentan die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte; - keine Impfvorschriften.
Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
Haftung
10.1. Allgemein
Camp Northwind vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis des Pauschalpreises beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
10.2. Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Camp Northwind. Insoweit haftet Camp Northwind nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
10.3. Haftungsausschluss
Camp Northwind haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückführen ist: - auf Versäumnisse des Kunden; - auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist; - auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Camp Northwind oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte; - auf schlechte Wetter- und Schneeverhältnisse und hohe Temperaturen (> 0°C) im Winter, welche die Sicherheit von Mensch und Tier gefährden.
Camp Northwind haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Verspätung von Dritten usw. zurückführen sind. Für Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
10.4. Personenschäden
Camp Northwind übernimmt die Haftung bei unmittelbaren Personenschäden (Körperverletzung, Tod), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 10.2.).
10.5. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Camp Northwind entstehen, übernimmt Camp Nprthwind die Haftung, fallsCamp Northwind ein Verschulden trifft. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 10.2).
10.6. Lokale Veranstaltungen
Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht von Camp Northwind getätigt werden, kann Camp Northwind keine Haftung übernehmen.
Beanstandungen
11.1. Beanstandungen der Reise
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle Camp Northwind bekannt zu geben. Sollte keine Abhilfe möglich sein, muss der Kunde bei Camp Northwind eine Bestätigung einholen, dass er reklamiert hat und warum. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beschwerde schriftlich festzuhalten.
11.2. Anmeldung der Forderungen
Die Beanstandung muss innerhalb von 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehen Ende der Reise schriftlich Camp Northwind unterbreitet werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlischt jeder Schadenersatzanspruch. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
11.3. Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere muss der Kunde Camp Northwind auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam machen.
Programmänderungen
Camp Northwind behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Insbesondere haftet Camp Northwind nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten, für die Camp Northwind nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Camp Northwind bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Verantwortlicher Reiseveranstalter
Camp Northwind
Buresjön 137
924 94 Sorsele / Schweden
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schwedisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Lycksele / Schweden.